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Gegen die Doppelbelastung der Bauleistung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei einem Grundstückskauf, der mit einer Bauträgervereinbarung in Zusammenhang steht, hat der Bundesfinanzhof keine Bedenken.
Scheitert der Verkauf einer vermieteten Immobilie, sind die damit verbundenen Kosten weder bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar noch als Verlust bei den privaten Veräußerungsgeschäften.
Zahlt der Wohnungseigentümer dem Nutzungsberechtigten eines Wohnrechts die Miete für eine andere Wohnung, um die mit dem Wohnrecht belastete Wohnung vermieten zu können, dann sind diese Mietzahlungen als Werbungskosten abzugsfähig.
Die Grunderwerbsteuer für eingetragene Lebenspartner ist generell verfassungswidrig und wird damit in noch offenen fällen auch rückwirkend erstattet.
Anders als beim Vorsteuerabzug können bei der Einkommensteuer nicht Teile der Gebäudekosten den Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage zugeschlagen werden.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass während der Bauzeit nicht abziehbare Zinsen zumindest über die Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden können.
Hat sich der Eigentümer die Selbstnutzung einer Ferienwohnung vorbehalten, liegt nicht automatisch eine Einkünfteerzielungsabsicht vor, selbst wenn die Wohnung nur vermietet wird.
Nach fast einem Jahr konnte sich der Vermittlungsausschuss immer noch nicht auf einen Kompromiss zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung einigen.
Mecklenburg-Vorpommern erhöht ebenfalls seine Grunderwerbsteuer auf 5 %.
Können Zinsen während der Bauzeit nicht als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, weil die Vermietungsabsicht erst später entsteht, dann zählen sie zu den abschreibbaren Herstellungskosten.
 
stbf-plen 2025-05-01 wid-49 drtm-bns 2025-05-01