Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gescheiterter Immobilienverkauf ist nicht steuerlich abziehbar

Scheitert der Verkauf einer vermieteten Immobilie, sind die damit verbundenen Kosten weder bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar noch als Verlust bei den privaten Veräußerungsgeschäften.

Nicht immer kommt ein geplanter Immobilienverkauf zu einem erfolgreichen Abschluss. Die Kosten für solch einen gescheiterten Verkauf, also beispielsweise für den Notar oder das Gericht, können allerdings nicht steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof lässt diese Kosten für eine vermietete Immobilie nicht als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung zu, weil die Rückabwicklung nicht als erneute Anschaffung gewertet werden kann. Auch bei den privaten Veräußerungsgeschäften können die Kosten nicht berücksichtigt werden, wenn die Immobilie innerhalb der Veräußerungsfrist von 10 Jahren hätte veräußert werden sollen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-18 wid-49 drtm-bns 2024-04-18