
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Wieder einmal hat sich ein Finanzgericht mit den Kosten für eine Photovoltaikanlage befassen müssen. Dem Finanzgericht Köln lag die Frage vor, ob die Herstellkosten für das Gebäude, auf dem die Anlage montiert ist, anteilig der Anlage zuzuordnen sind. Diese Frage hat das Gericht verneint, weil zum einen kein geeigneter Aufteilungsmaßstab existiert und zum anderen alle Aufwendungen für die Errichtung und die Unterhaltung des Gebäudes in genau derselben Höhe auch ohne die Photovoltaikanlage anfallen würden. Die Urteile des Bundesfinanzhofs, in denen ein anteiliger Vorsteuerabzug für die Baukosten des Gebäudes zugelassen wird, lassen sich also nicht auf die Einkommensteuer übertragen, weil sie auf Gründen beruhen, die spezifisch für die Umsatzsteuer gelten.