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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

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Eine Ausbildungsunterbrechung wegen Kinderbetreuung führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt.
Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen.
Das Vermögen eines behinderten Kindes darf bei der Beurteilung, ob das Kind sich selbst unterhalten kann, keine Rolle spielen.
Der Kindergeldanspruch entfällt grundsätzlich mit der Heirat Ihres Kindes ab dem auf die Heirat folgenden Monat.
Die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.
Während des Zivil- und Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Ein ablehnender Kindergeldbescheid bindet nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
Das Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führt in jedem Fall zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung.
Eine potentielle Unterhaltspflicht berechtigt nicht dazu, Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Die rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung bei geänderten tatsächlichen Verhältnissen ist grundsätzlich möglich.
 
stbf-plen 2024-04-28 wid-51 drtm-bns 2024-04-28