
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wird auch das Verfahren für die Günstiger-Prüfung beim Kinderfreibetrag geändert, denn zukünftig erhöht sich die Einkommensteuer um den Kindergeldanspruch, während gleichzeitig der Kinderfreibetrag gewährt wird. Daher brauchen Sie nun in der Regel nur noch die Kinderzahl in der Steuererklärung nennen.
Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn Anspruch auf Leistungen nach ausländischem Recht besteht, müssen Sie auch weiterhin die Höhe des Kindergeldanspruchs angeben. Ein Anspruch auf Kindergeld nach ausländischem Recht wird übrigens nur bis maximal zur Höhe des inländischen Anspruchs berücksichtigt, eventuelle höhere Leistungen führen somit zu einem weiteren Steuervorteil.