
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Entlassungsgeld, das bei Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes Ihres Kindes ausgezahlt wird, gehört zu den sonstigen Bezügen des Kindes. Daher ist das Entlassungsgeld auch bei der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze zu berücksichtigen. Für die Berechnung dieser Grenze ist das Entlassungsgeld dem Zeitraum zuzurechnen, zu dem es wirtschaftlich gehört.
Das Zuflussprinzip findet in diesem Fall keine Anwendung, denn allgemein wird davon ausgegangen, dass das Entlassungsgeld als Überbrückungshilfe für die Zeit nach der Beendigung der Dienstzeit gedacht ist. Aus diesem Grund ist es unabhängig vom Tag der Auszahlung dieser Zeit zuzurechnen.