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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

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Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei.
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.
Auf Stückzinsen wird zweimal Steuer fällig, weil die latente Einkommensteuer darauf bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010 hat bereits erste Änderungen erfahren.
Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
Ein Erlass der nachträglich fällig werdenden Erbschaftsteuer wegen der Insolvenz des Betriebes innerhalb der Behaltensfrist ist nicht möglich.
Eine vorgeblich nur kleine Änderung im Jahressteuergesetz 2010 sorgt für kurzfristigen Handlungsbedarf bei der Planung der Unternehmensnachfolge.
Unabhängig von der Zahl der Erben gibt es den Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten nur einmal pro Erbfall.
Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.
Auch für Erbschaftsteuerschulden gibt es keine Ausnahme von der Regel, dass Überentnahmen zur Nachbelastung mit Erbschaftsteuer führen.
 
stbf-plen 2025-05-01 wid-55 drtm-bns 2025-05-01