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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Erbfall

Unabhängig von der Zahl der Erben gibt es den Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten nur einmal pro Erbfall.

Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Erbfallkostenpauschbetrag unabhängig von der Anzahl der Erben nur einmal pro Erbfall gewährt wird. Mit dem Pauschbetrag von 10.300 Euro, der als Nachlassverbindlichkeit vom zu versteuernden Erbe abgezogen wird, werden die Kosten für die Bestattung und Grabpflege sowie für die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses abgegolten.

 
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stbf-plen 2024-05-03 wid-55 drtm-bns 2024-05-03