
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Eine Insolvenz innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist ist für den Erben doppelt bitter: Neben dem Verlust des Betriebes fällt nach altem Recht auch rückwirkend die Verschonung von der Erbschaftsteuer weg. Das hatte der Bundesfinanzhof schon vor längerem entschieden. Jetzt haben die Richter nachgelegt: Auch ein Erlass der Erbschaftsteuer wegen sachlicher oder persönlicher Billigkeitsgründe kommt bei einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens nicht in Frage.