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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus.

Da es sich beim Pflichtteilsanspruch auch um einen Erwerb von Todes wegen handelt, fällt auch hier Erbschaftsteuer an. Mit der erstmaligen ernsthaften Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben wird der Steueranspruch des Staates ausgelöst. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Pflichtteilsanspruch in der Regel zunächst nicht beziffert werden kann, da die Ermittlung des Nachlasswerts Aufgabe des Erben und nicht des Pflichtteilsberechtigten ist. Die Höhe des Steueranspruchs richtet sich nach dem aktuellen Recht, also den geltenden Freibeträgen und Steuersätzen, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird.

 
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