Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts führt natürlich zu Einnahmen, aber diese unterliegen nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster nicht der Steuerpflicht für Spekulationsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Zwar ist ein Nießbrauchrecht als dingliches Nutzungsrecht ein selbstständiges Wirtschaftsgut, das in ein Betriebsvermögen einlage- und entnahmefähig ist. Wenn, wie im Streitfall, das Nießbrauchrecht aus einem Betriebsvermögen entnommen und später gegen eine Einmalzahlung abgelöst wurde, liegt aber keine steuerpflichtige Veräußerung vor. Das Gericht hat nämlich korrekt festgestellt, dass ein Nießbrauchrecht nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht übertragbar ist. Ein Rechtsträgerwechsel wäre aber neben der Entgeltlichkeit die zweite zwingende Voraussetzung für ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Stattdessen führt die Ablösungszahlung zum Erlöschen des Nießbrauchrechts und damit zur endgültigen Aufgabe eines Vermögenswertes, was einen vom Einkommensteuergesetz nicht erfassten veräußerungsähnlichen Vorgang darstellt.