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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

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Auch wenn die Ware aus dem Ausland kurzfristig in einem inländischen Auslieferungslager zwischengelagert wird, kann eine innergemeinschaftliche Versendungslieferung vorliegen.
Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen darf das Finanzamt die Rückerstattung der Umsatzsteuer nicht von einer Verrechnungsmöglichkeit oder einer Zahlung der Umsatzsteuer an den Bauhandwerker abhängig machen.
Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung ist auch die Abfindung für ein vorzeitiges Ende des Mietvertrags umsatzsteuerpflichtig.
Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zeigt die Folgen der geänderten Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen.
Jubilarfeiern für alle Jubilare des Betriebs sind normale Betriebsveranstaltungen, die Ehrung eines einzelnen Jubilars dagegen nicht - mit entsprechenden steuerlichen Folgen.
Für Bauunternehmen gibt es durch ein neues Urteil und die Reaktion der Finanzverwaltung nun Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für Leistungen an Bauträger.
Eine umsatzsteuerliche Organschaft setzt die Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister voraus. Geschäftsvorfälle vor der Eintragung sind daher nicht der Muttergesellschaft zuzuordnen.
Nach einem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs muss der Europäische Gerichtshof nun prüfen, ob Fahrunterricht ebenfalls als umsatzsteuerfreier Unterricht eines Privatlehrers gilt.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen für Leistungen vorgelegt, die später nicht erbracht wurden.
Die Abmahnung eines Mitbewerbers wegen eines Wettbewerbsverstoßes ist mit einer Geschäftsführung ohne Auftrag vergleichbar und daher eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-43 drtm-bns 2024-04-25