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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Angabe des Lieferzeitpunkts in der Rechnung

Das Datum der Lieferung oder Leistung kann sich im Einzelfall auch aus dem Rechnungsdatum ergeben.

Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Soweit es die Angabe des Kalendermonats der Lieferung oder Leistung angeht, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass sich dieser auch aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben kann, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Im Streitfall ging es um die Rechnung für ein Auto, bei der die Richter davon ausgehen, dass die Rechnung branchenüblich mit oder unmittelbar nach der Lieferung ausgestellt wird.

 
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stbf-plen 2024-05-08 wid-43 drtm-bns 2024-05-08