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Die Gerüchte über eine Abgeltungssteuer auch auf Dachfonds haben sich erst einmal nicht bestätigt.
Seit Anfang April liegt der Entwurf für das Eigenheimrentengesetz vor, mit dem die Riester-Förderung auf selbstgenutzte Wohnimmobilien ausgeweitet wird.
Das Verfassungsgericht nimmt eine Beschwerde zur Abziehbarkeit der Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken vor 2005 nicht zur Entscheidung an.
Eine Verfassungsbeschwerde über die zulässigkeit des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Nachdem immer mehr Geld in Dachfonds umgeschichtet wird, will das Finanzministerium nun doch auch diese Fonds der Abgeltungssteuer unterwerfen.
Die Gesetzesänderung zur Vorauszahlung von Erbbauzinsen im Jahr 2004 ist nach Ansicht der Finanzgerichte eine unechte Rückwirkung und damit verfassungsgemäß.
Wie zuvor der Bundesfinanzhof hält auch das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 für verfassungsgemäß.
Die aktuelle Fahndung nach Steuerhinterziehern sorgt nicht nur bei den direkt Betroffenen für Unsicherheit.
Zur Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer bis 2004 existieren nach wie vor widersprüchliche Meinungen und Urteile.
Eine Gesetzesänderung soll es in Zukunft endlich ermöglichen, den Großteil des angesparten Riester-Vermögens auch für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden.
 
stbf-plen 2024-04-20 wid-53 drtm-bns 2024-04-20