Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Wenn einem Dritten unwiderruflich das Bezugsrecht aus einer Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer eingeräumt wird, unterliegt die Einräumung als solche nicht der Schenkungssteuer. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wenn der Versicherungsfall eintritt und die Versicherungsleistung an den Dritten ausgezahlt wird. Zuwendungsgegenstand ist in diesen Fällen nämlich erst die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung. Der Wille des Zuwendenden ist nicht entscheidend für die Bestimmung des Zuwendungsgegenstands einer Schenkung. Vielmehr kommt es auf die tatsächliche Bereicherung an. Diese bestimmt sich danach, was der bedachte Dritte letztlich erhalten hat.