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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Begrenzung des Spekulationsgewinns

Spekulationsgewinne aus Veräußerungsgeschäften werden besteuert. Für Immobilien und Grundstücke gibt es aber eine Ausnahmeregelung.

Veräußerungsgewinne aus privaten Grundstücksverkäufen werden grundsätzlich besteuert, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bis zu zehn Jahre beträgt. Ausgenommen sind jedoch Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Insoweit besteht für Sie eine Steuererleichterung, die in geeigneten Fällen genutzt werden kann, um die Entstehung eines Spekulationsgewinns zu vermeiden. Eine weitere Voraussetzung ist dabei allerdings auch, dass es sich um ein "gelegentliches" Geschäft handelt, das nicht als gewerblicher Grundstückshandel einzustufen ist.

Bei einer lediglich teilweisen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bleibt in jedem Fall der Teil des Spekulationsgewinns steuerfrei, der auf den Bereich der Immobilie entfällt, der tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

 
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