Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren und anderen Wirtschaftsgütern (Ausnahme: Grundstücke) verfassungswidrig, denn der Steueranspruch ist wegen struktureller Vollzugshindernisse kaum flächendeckend durchsetzbar. Es fehlt an einem System, wonach die privaten Veräußerungsgeschäfte erfasst werden. Nur bei Grundstücksverkäufen erfolgt regelmäßig eine Meldung an das Finanzamt.
Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster ist Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Steuerbescheide bestehen. Dem hat sich jetzt der Bundesfinanzminister in einem Erlass angeschlossen. Voraussetzung ist, dass Sie die Verfassungswidrigkeit der Vorschrift geltend machen. Die Aussetzung der Vollziehung kann nur dann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.