Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Haben Sie eine private Versorgungsrente abgeschlossen, die als Sonderausgabe abziehbar ist, können Sie nicht auch noch die Schuldzinsen, die Sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung der Versorgungsrente bezahlen, als dauernde Last abziehen. Als Sonderausgaben können nur die Aufwendungen geltend gemacht werden, die im Sonderausgabenkatalog des Einkommensteuergesetzes aufgezählt sind. Dieser Katalog ist abschließend und kann nicht durch einen so genannten "Veranlassungszusammenhang" für weitere Sonderausgaben erweitert werden. Auch die Aufwendungen für einen Rechtsstreit um Sonderausgaben können selbst nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.