
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Inzwischen versieht die Finanzverwaltung Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk, der sich auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde bezieht, mit der erreicht werden soll, dass Beiträge zu Rentenversicherungen unbeschränkt als Werbungskosten und nicht eingeschränkt als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dieser Vorläufigkeitsvermerk erfasst nur das vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren. Es ist aber noch ein weiteres Verfahren zur gleichen Rechtsfrage vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in welchem es um Verfahrensfragen geht. Der Vorläufigkeitsvermerk der Finanzverwaltung betrifft nicht dieses weitere Verfahren. Der Steuerberaterverband hat daher das Bundesfinanzministerium um Klarstellung gebeten. Klärungsbedarf besteht außerdem zu der Frage, ob der Vorläufigkeitsvermerk über den eigentlichen Wortlaut hinaus auch auf Leistungen an berufsständische Versorgungswerke angewandt werden kann.