
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Finanzgericht Köln hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Zinsbesteuerung in den Jahren 2000 bis 2002 verfassungsgemäß ist. Die Richter nahmen Anstoß an den Regelungen im Steueramnestiegesetz. Nach Ansicht des Gerichts verstößt es gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn reuige Steuersünder lediglich 60 % der verschwiegenen Einnahmen zu einem Vorzugssteuersatz von 25 % bzw. 35 % zu versteuern hatten, wohingegen steuerehrliche Bürger den vollen Steuersatz zu entrichten haben.
Außerdem hat in den Jahren ein strukturelles Vollzugshindernis bestanden, weil der Staat nicht in der Lage war, seinen Steueranspruch gegenüber allen Bürgern gleichmäßig durchzusetzen. Damit sollte jetzt gegen alle Steuerbescheide, in denen Zinseinnahmen besteuert werden, Einspruch eingelegt werden.