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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Verkauf von Bezugsrechten

Der Verkauf von Bezugsrechten für Aktien aus Kapitalerhöhungen unterliegt ebenfalls dem Halbeinkünfteverfahren.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Halbeinkünfteverfahren auch für die Veräußerung von Bezugsrechten, die zum Erwerb neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung berechtigen, innerhalb der mit dem Erwerb der Aktien beginnenden Spekulationsfrist gilt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts werden dem halben Veräußerungspreis die halben Anschaffungskosten gegenübergestellt.

Werden Bezugsrechte und Aktien zusammen veräußert, so errechnet sich der erzielte Gewinn oder Verlust aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und den Einnahmen aus der Veräußerung (ohne Veräußerungskosten). Die Anschaffungskosten eines Bezugsrechts errechnen sich nach der Formel "Anschaffungskosten je Altaktie mal Börsenkurs Bezugsrecht geteilt durch Börsenkurs der Altaktie vor Kapitalerhöhung". Das Ergebnis ist im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren zu halbieren.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-03 wid-53 drtm-bns 2024-05-03