
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Bundesfinanzministerium hat am 4. August 2006 einen Erlass herausgegeben, der sich mit der Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2007 befasst. Die Änderung ergibt sich durch die Senkung der Sparerfreibeträge von derzeit 1.370 Euro (2.740 Euro bei Zusammenveranlagung) auf 750 / 1.500 Euro. Unter Berücksichtigung des Werbungskosten-Pauschbetrages können daher ab dem 1. Januar 2007 nur noch höchstens 801 / 1.602 Euro vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellt werden. Für bestehende Freistellungsaufträge gilt, dass der Freistellungsbetrag für Erträge, die nach dem 31. Dezember 2006 zufließen, nur zu 56,37 % des Volumens des erteilten Freistellungsauftrags berücksichtigt wird. Wer eine andere Aufteilung wünscht, muss einen Antrag nach neuem Muster stellen.