
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Rentenversicherungsbeiträge in den Veranlagungszeiträumen vor 2005 nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben mit den entsprechenden Höchstbeträgen abziehbar sind. Das Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 hat daran nichts geändert. Dies folgt aus der zeitlichen Geltungsanordnung im Einkommensteuergesetz. Entsprechend hat der Bundesfinanzhof an seiner Rechtsprechung zu den Veranlagungszeiträumen vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes festgehalten.