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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Pfändbarkeit einer Lebensversicherung

Solange der Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung sein Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat, kann auch eine Versicherung mit einer Versorgungsrente gepfändet werden.

Kapitallebensversicherungen mit Rentenwahlrecht sind zumindest solange pfändbar, wie der Versicherungsnehmer noch nicht sein diesbezügliches Wahlrecht ausgeübt hat. Nachdem die Versicherung bei einer einmaligen Auszahlung auf jeden Fall gepfändet werden kann, steht das bestehende Wahlrecht einer Pfändung nicht entgegen, so der Bundesfinanzhof. Zwar schloss die Urteilsbegründung der Bundesrichter nicht aus, dass durch die Pfändung in die Alterssicherung des Steuerpflichtigen eingegriffen wird, allerdings kann der Pfändungsschutz erst dann greifen, wenn definitiv eine Umstellung auf eine lebenslange Versorgungsrente erfolgt ist. Soweit die Pfändung durch das Finanzamt vorher erfolgt ist, kann das Wahlrecht nicht mehr ausgeübt werden.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-26 wid-53 drtm-bns 2024-04-26