
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Im letzten Sommer hat der Bundesfinanzhof unerwartet die Steuerpflicht von Erstattungszinsen in den meisten Fällen verneint, worauf das Finanzministerium prompt eine Gesetzesänderung initiierte, die das Urteil rückwirkend wieder aushebelte. Mittlerweile liegt die erste Entscheidung des Finanzgerichts Münster dazu vor, das keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Änderung hat. Die Revision zu einem weiteren Verfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig, allerdings kann sich auf dieses Verfahren bei einem Aussetzungsantrag vorerst nur berufen, wer bereits vor dem 14. Dezember einen Steuerbescheid für die Erstattungszinsen erhalten hat.