
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachten Kosten sind der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften abziehbar. Der Bundesfinanzhof lässt solche Kosten auch nicht als außergewöhnliche Belastung zu, weil Insolvenzen keineswegs unüblich und damit nicht außergewöhnlich sind. Im Streitfall hatte die Insolvenzverwalterin zwei Immobilien der Klägerin verkauft, was zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führte. Die Kosten des Verfahrens wollte die Klägerin mit diesem Spekulationsgewinn verrechnen, weil er durch den Verkauf im Rahmen des Insolvenzverfahrens entstanden war, hatte aber beim Bundesfinanzhof zunächst keinen Erfolg. Nur soweit Aufwendungen auch angefallen wären, wenn der Verkauf außerhalb eines Insolvenzverfahrens erfolgt wäre, kommt ein Abzug als Werbungskosten in Betracht.