
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Kapitalertragsteuer bei so genannten "Cum/Ex-Geschäften" ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei hat derjenige, der die Anrechnung in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht. Kann die tatsächliche Einbehaltung nicht oder nicht mehr nachgewiesen werden, ist das Finanzamt grundsätzlich berechtigt, eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung zu ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückzufordern. Das hat das Hessische Finanzgericht in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung entschieden, zu dem nun eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof anhängig ist.