
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Zahlt ein Steuerzahler die vom Finanzamt zuvor ausgezahlten Erstattungszinsen zur Einkommensteuer wieder ans Finanzamt zurück weil in einer späteren Zinsfestsetzung Nachzahlungszinsen anfallen, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Dies wäre also einer der seltenen Fälle, in denen die Nachzahlungszinsen, die im Gegensatz zu Erstattungszinsen sonst eigentlich nicht steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, sich doch steuerlich auswirken. Diese Ausnahme hat der Bundesfinanzhof abgesegnet, aber auch klargestellt, dass das Entstehen negativer Einnahmen voraussetzt, dass die zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Verzinsungszeitraum entfallen wie die erhaltenen Erstattungszinsen. Im Endeffekt sind also in der Regel trotzdem nicht die vollen Nachzahlungszinsen als negative Einnahmen abzugsfähig.