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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Ansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag

Die Rückzahlung von geleisteten Darlehenszinsen nach dem Widerruf eines Darlehensvertrags ist kein steuerpflichtiger Kapitalertrag.

Weil viele Banken zu ihren Darlehensverträgen in der Vergangenheit Widerrufsbelehrungen verwendet haben, die später als fehlerhaft eingestuft wurden, konnten Darlehensnehmer ihre Darlehensverträge auch noch Jahre später widerrufen und zum Teil deutlich günstigere Verträge mit niedrigeren Zinsen abschließen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nun klargestellt, dass die Erstattungsansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag für bereits geleistete Zins- und Tilgungsraten nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Durch die Rückabwicklung hat der Darlehensnehmer nämlich keinen Ertrag irgendeiner Art erzielt, sondern lediglich eine Minderung der geschuldeten Darlehenszinsen erreicht. Die reduzierte Zinsbelastung wirkt sich allenfalls dann steuerlich aus, wenn die Zinsen zuvor als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen wurden.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-06 wid-53 drtm-bns 2024-05-06