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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Verlust aus Leerverkauf als Termingeschäft nicht abziehbar

Der Leerverkauf von Devisen führt nicht zu einem abziehbaren Verlust aus einem Termingeschäft, wenn der Leerverkauf und der spätere Nachkauf nicht eindeutig miteinander verknüpft sind.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört auch der Gewinn oder Verlust aus Termingeschäften. Handelt es sich bei einem Devisentermingeschäft aber nicht um eine Transaktion, sondern um einen Leerverkauf, bei dem die Devisen zur Erfüllung der Lieferverpflichtung später nachgekauft werden, müssen beide Geschäfte so miteinander verknüpft sein, dass der auf die Realisierung einer Differenz aus Eröffnungs- und Gegengeschäft gerichtete Wille der Vertragsbeteiligten ersichtlich ist. Es genügt dem Bundesfinanzhof nicht, dass dem Eröffnungsgeschäft nur ein Gegengeschäft nachfolgt, das dessen Erfüllung dient. Er hat deshalb den Verlust aus dem Leerverkauf von Devisen im Jahr 2011 nicht zum Abzug zugelassen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-29 wid-53 drtm-bns 2024-03-29