Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Verlustausgleich bei verschieden besteuerten Kapitaleinkünften

Ein Ausgleich von Verlusten aus abgeltend besteuerten Kapitalerträgen mit Gewinnen aus normal besteuerten Kapitalerträgen ist möglich, wenn der Steuerzahler eine Günstigerprüfung beantragt.

Wer Verluste aus einer Kapitalanlage erzielt, die der Abgeltungsteuer unterliegt, kann diese entgegen der Meinung der Finanzverwaltung mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Voraussetzung dafür ist laut dem Bundesfinanzhof aber, dass der Kapitalanleger einen Antrag auf Günstigerprüfung stellt. Dadurch werden die Verluste ebenfalls der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, womit die Verlustverrechnung möglich wird. Einzige Einschränkung ist, dass dann der Sparer-Pauschbetrag wegfällt, weil bei den regulär besteuerten Kapitalerträgen nur die tatsächlich angefallenen Werbungskosten abgezogen werden können.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-28 wid-53 drtm-bns 2024-03-28