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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zahlung von Lebensversicherungsbeiträgen durch einen Dritten

Übernimmt ein Dritter die Beiträge für eine Lebensversicherung, sind die Beiträge in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig, nicht nur in Höhe der Werterhöhung des Versicherungsanspruchs.

Wenn ein Dritter die Prämien für eine Lebensversicherung übernimmt, führt das - sobald die entsprechenden Freibeträge überschritten sind - zu einer steuerpflichtigen Schenkung. Ob dabei aber die Beiträge selbst oder nur die niedrigere Wertehöhung des Versicherungsanspruchs anzusetzen ist, musste jetzt der Bundesfinanzhof entscheiden und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beiträge in voller Höhe anzusetzen sind. Entscheidend ist, dass in diesem Fall nicht eine mittelbare Schenkung des Versicherungsanspruchs vorliegt, sondern bereits eine unmittelbare Schenkung durch Abgeltung der Zahlungsverpflichtung für die Prämien.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-19 wid-53 drtm-bns 2024-04-19