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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zu Darlehensverträgen zwischen Angehörigen an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.

Nachdem der Bundesfinanzhof im Herbst letzten Jahres entschieden hatte, dass das Finanzamt bei der Prüfung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen auch den Anlass der Darlehensaufnahme berücksichtigen muss, hat die Finanzverwaltung jetzt reagiert. In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die Finanzämter angewiesen, nun neben banküblichen Darlehensverträgen auch bankübliche Geldanlagevereinbarungen für einen Fremdvergleich zu berücksichtigen, sofern ein Darlehensvertrag zwischen Angehörigen neben dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung auch dem Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage dient.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-53 drtm-bns 2024-04-25