
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Rechnung, in der zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und der Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das Entgelt ausgewiesen ist, grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. In der Praxis wird dies aber oft noch anders gehandhabt, denn die sogenannte Vereinfachungsregelung erlaubt den Vorsteuerabzug auch dann, wenn der Rechnungsaussteller in seiner Rechnung Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe angegeben und zusätzlich den Steuerbetrag vermerkt hat.
Gemäß dem Bundesfinanzministerium soll die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs allgemein gelten. Die Vereinfachungsregelung kann jedoch bis zum 31. Dezember 2001 angewendet werden, damit die betroffenen Unternehmer ihre Abrechnungen und Quittungen bis dahin entsprechend umstellen und anpassen können.