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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Berichtigung eines Umsatzsteuerbetrags

Ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag darf nur dann berichtigt werden, wenn das Steueraufkommen nicht gefährdet wird.

Gemäß der neuen Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs darf ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag nur dann berichtigt werden, wenn das Steueraufkommen nicht gefährdet wird. Eine Gefährdung des Steueraufkommens würde dann vorliegen, wenn eine Berichtigung der Steuer ohne den Nachweis des Ausstellers der Rechnung zugelassen würde, dass

der Rechnungsempfänger die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen hat;

ihm der Vorsteuerabzug versagt worden ist;

ein etwaiger Vorsteuerabzug durch Rückzahlung oder Verrechnung der abgezogenen Vorsteuer rückgängig gemacht worden ist;

Damit hat sich der Bundesfinanzhof den Richtlinien der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2025-05-02 wid-43 drtm-bns 2025-05-02