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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten

Bei Arbeitsessen mit Mitarbeitern kann - im Gegensatz zur sonst üblichen Praxis - der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.

Es ist allgemein bekannt, dass Bewirtungskosten nur zu 80% steuerlich abgesetzt werden können. Das gilt nicht für Arbeitsessen mit Ihren Mitarbeitern. Bei einem solchen Arbeitsessen, z. B. anlässlich einer Mitarbeiterbesprechung, oder aus besonderem betrieblichen Anlass, beispielsweise nach einer Inventuraufnahme, ist der volle Betriebsausgabenabzug gegeben. Das gilt auch für Bewirtungen anlässlich von Weiterbildungsveranstaltungen des Arbeitgebers.

Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist, dass der Arbeitgeber die Rechnung bezahlt und dass die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt wird. Unter diesen Voraussetzungen kann der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Der Arbeitnehmer kann zusätzlich die Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der Pauschbeträge geltend machen. Aus den Pauschbeträgen ist jedoch kein Vorsteuerabzug möglich.

 
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