
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten bestehen inzwischen klare Regeln. Die folgenden vier Möglichkeiten bestehen für den Vorsteuerabzug:
Ein Unternehmer kann aus Rechnungen für Übernachtungen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.
Ein Unternehmer kann aus Verpflegungskosten, die durch Rechnungen belegt sind, einen Vorsteuerabzug geltend machen.
Ein Unternehmen kann aus einer Übernachtungsrechnung eines Mitarbeiters den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.
Aus Kleinbetragsrechnungen kann der Vorsteuerabzug auch dann gewährt werden, wenn darin der Unternehmer nicht bezeichnet ist.
Einen Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen, Fahrtkosten und Umzugskosten lässt die Finanzverwaltung weiterhin nicht zu.