
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Manchmal entdecken Betriebsprüfer Probleme, von denen man annehmen sollte, dass sie nicht existieren. Ein Unternehmen hatte im Dezember Waren erhalten, die dazu gehörigen Rechnungen wurden ebenfalls im Dezember ausgestellt, gingen aber erst Anfang Januar ein. Der Betriebsprüfer versagte den Vorsteuerabzug im Jahr der Lieferung der Ware, weil dieser nicht nur die Lieferung, sondern auch eine Rechnung verlange. Da die Rechnung erst im Folgejahr eingegangen sei, könne auch erst im Folgejahr der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Das Finanzgericht hat diese etwas absurde Rechtsvorstellung gebilligt. Der Bundesfinanzhof sah sich nicht imstande, die entsprechenden Vorschriften richtig auszulegen, also hat er die Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser muss jetzt entscheiden, ob der Vorsteuerabzug im Jahr des Leistungsbezugs geltend gemacht werden kann, wenn die dazu gehörige Rechnung erst im folgenden Jahr eingeht.