Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es, auch den privat genutzten Teil eines Gebäudes dem Unternehmensvermögen zuzuordnen.

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass ein Unternehmer einen privat genutzten Gebäudeteil seinem Unternehmen zuordnen kann - mit der Folge, dass der Vorsteuerabzug für das gesamte Gebäude möglich ist. Grundsätzlich kommt dies auch bei einem häuslichen Arbeitszimmer in Betracht, wenn die berufliche Nutzung mehr als 10 % beträgt.

Bisher war der Vorsteuerabzug nur für den beruflich genutzten Gebäudeteil möglich. Dafür wird die private Verwendung des Gebäudeteils besteuert. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage für die zu entrichtende Umsatzsteuer nur die jährliche AfA. Der ursprüngliche Vorsteuerabzug wird somit über einen Zeitraum von 50 Jahren rückgängig gemacht.

Die Zugehörigkeit eines Gebäudes zum Unternehmens- oder Betriebsvermögen kann aber auch steuerlich nachteilig sein, da beispielsweise später die Besteuerung eines Entnahmegewinns in Frage kommt. Sie sollten deswegen eine solche Entscheidung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Steuerberater treffen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-19 wid-43 drtm-bns 2024-04-19