
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass ein Unternehmer einen privat genutzten Gebäudeteil seinem Unternehmen zuordnen kann - mit der Folge, dass der Vorsteuerabzug für das gesamte Gebäude möglich ist. Grundsätzlich kommt dies auch bei einem häuslichen Arbeitszimmer in Betracht, wenn die berufliche Nutzung mehr als 10 % beträgt.
Bisher war der Vorsteuerabzug nur für den beruflich genutzten Gebäudeteil möglich. Dafür wird die private Verwendung des Gebäudeteils besteuert. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage für die zu entrichtende Umsatzsteuer nur die jährliche AfA. Der ursprüngliche Vorsteuerabzug wird somit über einen Zeitraum von 50 Jahren rückgängig gemacht.
Die Zugehörigkeit eines Gebäudes zum Unternehmens- oder Betriebsvermögen kann aber auch steuerlich nachteilig sein, da beispielsweise später die Besteuerung eines Entnahmegewinns in Frage kommt. Sie sollten deswegen eine solche Entscheidung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Steuerberater treffen.