
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen wurde mit dem Steueränderungsgesetz ein Haftungstatbestand eingeführt, wenn ein Unternehmer Kundenforderungen abtritt oder verpfändet oder diese gepfändet werden. Der Abtretungsempfänger ist somit für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer haftbar, wenn er die Forderung einzieht oder an einen Dritten überträgt.
Zwar setzt die Haftung voraus, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer nicht selbst abgeführt hat, auf ein schuldhaftes Handeln eines der Beteiligten kommt es aber nicht an. Das Finanzamt hat in dieser Frage keinen Ermessensspielraum, sondern muss einen Haftungsbescheid erlassen. Diese Regelung gilt im übrigen nicht erst mit Jahresbeginn, sondern schon für nach dem 7. November 2003 abgetretene, verpfändete oder gepfändete Forderungen.