
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine unberechtigt in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zwingend zu erlassen ist, soweit der von dem Rechnungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht und der Steuerbetrag an das Finanzamt zurückgezahlt worden ist. Dies folgt aus dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Die beiden entsprechenden Urteile des Bundesfinanzhofs sind zwar schon etwas älter, wurden allerdings erst jetzt im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Finanzverwaltung auch an ein Urteil des Bundesfinanzhofs gebunden fühlt. Die Berichtigung der Steuer beim Rechnungsaussteller erfolgt nun im Billigkeitsverfahren. Es muss also ein Erlassantrag an das Finanzamt gestellt werden, dem das Finanzamt allerdings zwingend stattgeben muss.