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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vorsteuerabzugsrecht erst bei Rechnungseingang

Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die entsprechende Rechnung eingegangen ist.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Vorsteuerabzugsrecht erst für den Voranmeldungszeitraum des Zugangs der Rechnung besteht. Im entschiedenen Fall war die Rechnung im Dezember 1999 erstellt worden, zugegangen ist die Rechnung erst im Januar 2000. Folglich bestand eine Vorsteuerberechtigung auch erst für den Januar 2000. Dies bedeutet, dass für rückwirkend ausgestellte Rechnungen kein rückwirkender Vorsteuerabzug bestehen kann. Wird z.B. während einer Betriebsprüfung eine Rechnung beanstandet, so begründet eine nachträglich beschaffte ordnungsmäßige Rechnung keinen Vorsteuerabzug für den Prüfungszeitraum. Dies führt zu Umsatzsteuernachforderungen, die mit 0,5 % für jeden Monat verzinst werden müssen. Sie sollten daher in Ihrem Unternehmen anordnen, dass nur einwandfreie Rechnungen bezahlt werden.

 
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stbf-plen 2024-05-03 wid-43 drtm-bns 2024-05-03