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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Verspätungszuschlag auf die Umsatzsteuersondervorauszahlung

Auch wenn die Fristverlängerung für Unternehmen freiwillig ist, führt die verspätete Anmeldung oder Zahlung der Sondervorauszahlung zu einem Verspätungszuschlag.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Umsatzsteuersondervorauszahlung, mit der sich der Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldungen um einen Monat verlängert, eine Steueranmeldung ist. Wird die Sondervorauszahlung zu spät berechnet, angemeldet oder entrichtet, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, obwohl kein Unternehmen verpflichtet ist, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen.

Eine einmal beantragte Dauerfristverlängerung gilt nämlich so lange fort, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Während der Geltungsdauer der Fristverlängerung muss der Unternehmer die Umsatzsteuersondervorauszahlung für das jeweilige Kalenderjahr anmelden und entrichten. Wer die Umsatzsteuersondervorauszahlung nicht zahlen will, muss seinen Antrag widerrufen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-03 wid-43 drtm-bns 2024-05-03