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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Rabattgewährung beim Neuwagenkauf

Die verdeckte Rabattgewährung durch überhöhte Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens wirkt sich nicht immer auf die Bemessungsgrundlage der Vermittlungsleistung aus.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Frage, ob die verdeckte Rabattgewährung beim Neuwagenkauf durch überhöhte Inzahlungnahme des Altfahrzeugs zu einer Entgeltminderung führen kann, Stellung genommen: Ist die konkrete Höhe des Aufschlags nicht vereinbart und nachgewiesen, ist der verdeckte Preisnachlass nicht dem Neuwagengeschäft zuzuordnen. Vielmehr ist beim Weiterverkauf des Altfahrzeugs im Rahmen der Differenzbesteuerung der überhöhte Inzahlungsnahmepreis als Einkaufspreis anzusetzen.

Eine Minderung der Bemessungsgrundlage der Vermittlungsleistung scheidet aus, da sich der Aufschlag bei der Ermittlung der Differenz bereits mindernd auswirkt. Sofern die konkrete Höhe des Aufschlags im Kaufvertrag jedoch vereinbart und dem Finanzamt nachgewiesen wird, kann der Vermittler, der den Preisnachlass gewährt hat, in diesem Fall eine Änderung der Bemessungsgrundlage seiner Vermittlungsleistung geltend machen.

 
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stbf-plen 2024-05-04 wid-43 drtm-bns 2024-05-04