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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Umsatzssteuer auf Über- und Doppelzahlungen

Verbucht ein Unternehmen Über- und Doppelzahlungen seiner Kunden erst in späteren Jahren als erfolgswirksame Geldeingänge, ändert dies nichts an der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist immer die Summe der für Lieferungen oder sonstige Leistungen erhaltenen Entgelte. Es spielt keine Rolle, ob die Entgelte irrtumsbedingt höher als vereinbart ausgefallen sind. So zählen auch Über- und Doppelzahlungen von Kunden unverändert zur Bemessungsgrundlage. Zugleich führt dies dazu, dass die weitere Behandlung der überhöhten Zahlungen durch das Unternehmen umsatzsteuerrechtlich irrelevant ist. Werden diese zunächst mit Verbindlichkeiten gegengebucht und erst nach einigen Jahren erfolgswirksam behandelt, darf nicht nachträglich erneut die Umsatzbesteuerung einsetzen. Werden Über- oder Doppelzahlungen jedoch zurückgezahlt, so liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage vor.

 
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stbf-plen 2024-05-02 wid-43 drtm-bns 2024-05-02