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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Umsätze als Bausparkassen- oder Versicherungsvertreter

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen als Vertreter einer Bausparkasse oder Versicherung richtet sich nicht mehr nach handelsrechtlichen Maßstäben.

Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder -makler legt der Bundesfinanzhof die Begriffe nun nach der Umsatzsteuerrichtlinie der EU aus und nicht mehr nach handelsrechtlichen Maßstäben. Damit sind Hilfstätigkeiten für den Vertrieb der Finanzprodukte nicht mehr steuerfrei, beispielsweise das reine Erheben von Kundendaten. Der Vertreter muss selbst die Vermittlung zwischen Kunden und Anbieter durchführen oder zumindest das Vertragsangebot prüfen und dadurch mittelbar auf den Vertragsabschluss einwirken können. Allerdings akzeptiert es die Finanzverwaltung, wenn die nach bisheriger Rechtsprechung umsatzsteuerfreien Umsätze auch weiterhin als steuerfrei behandelt werden, sofern sie vor dem 1. Januar 2009 ausgeführt worden sind.

 
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stbf-plen 2024-05-07 wid-43 drtm-bns 2024-05-07