
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
In einem aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen. Insbesondere geht es dabei um die Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen. Steuerschuldner ist demnach, wer Unternehmer ist und selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Davon geht die Finanzverwaltung aus, wenn der Vorjahresumsatz des Leistungsempfängers zu mindestens 10 % auf Bauleistungen entfällt. Auch wenn der Leistungsempfänger noch keine Bauleistungen erbracht hat, aber diese erkennbar in Zukunft erbringen will, fällt er in diese Kategorie. Außerdem enthält das Schreiben Regeln für Umsätze, die erst 2010 ausgeführt werden, für die aber bereits 2009 Anzahlungen geleistet wurden. Das Ministerium hat wegen der Komplexität der Materie ein 15-seitiges Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft herausgegeben, das die aktuelle Rechtslage zusammenfasst.