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Kfz-Garantiezusage ist umsatzsteuerpflichtig

Eine Änderung der Rechtsprechung führt dazu, dass Garantiezusagen eines Kfz-Händlers jetzt nicht mehr umsatzsteuerfrei sind, sofern sie nicht ausschließlich die Erstattung der Reparaturkosten umfassen.

Der Bundesfinanzhof hat in einem wichtigen Punkt seine Rechtsprechung geändert. Betroffen sind Garantiezusagen eines Autoverkäufers, durch die der Käufer wahlweise einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält. Bisher galten diese Garantiezusagen als umsatzsteuerfreie Leistung, jetzt sind sie umsatzsteuerpflichtig.

Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das dem Bundesfinanzhof keine Wahl ließ. Nach diesem Urteil ist nur die Übernahme von Geldverbindlichkeiten steuerfrei. Daher wäre die Garantiezusage nur dann weiterhin steuerfrei, wenn sie allein einen Reparaturkostenersatzanspruch abdecken würde.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-13 wid-43 drtm-bns 2024-05-13