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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags

Die Ausgleichszahlung für die vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags mit Mindestlaufzeit ist Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts für die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.

Mit einer Ergänzung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als Ausgleichszahlung erhält, Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung sind. Mit dieser Änderung erübrigt sich künftig die Frage, ob die Ausgleichszahlung in solchen Fällen als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt oder als umsatzsteuerfreier Schadensersatz für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zu werten ist.

Es ist nun also klar, dass der Telekommunikationsanbieter auf die Ausgleichszahlung Umsatzsteuer abführen muss und dementsprechend der Kunde einen Vorsteuerabzug geltend machen kann, sofern der Vertrag mit einer Tätigkeit in Verbindung steht, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Änderung gilt in allen offenen Fällen.

 
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stbf-plen 2025-05-01 wid-43 drtm-bns 2025-05-01